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Institut für Betriebswirtschaftslehre Accounting

Verein für Socialpolitik

Satzung des Vereins für Socialpolitik, § 12:

"Für die Durchführung besonderer Arbeiten oder die dauernde Pflege besonderer wissenschaftlicher Gebiete kann der Erweiterte Vorstand Ausschüsse bilden. Diese wählen ihren Vorsitzenden jeweils für zwei Jahre. Eine einmalige anschließende Wiederwahl ist zulässig. ... Die Ausschüsse haben das Recht der Kooptation und können im Einvernehmen mit dem Engeren Vorstand auch Persönlichkeiten zur Mitarbeit als Gäste heranziehen, die nicht Mitglieder der Gesellschaft sind."

Ausschuss für Unternehmensrechnung

Der Ausschuss Unternehmensrechnung widmet sich der Forschung sowie der Diskussion von Forschungsergebnissen auf den Gebieten der externen und internen Unternehmensrechnung, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, der Corporate Governance sowie der Wirtschaftsprüfung.